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General Terms and Conditions for Hotel Urania Betriebs GmbH
<p>Inhaltsübersicht<br />§ 1 Geltung AGB 2<br />§ 2 Buchung / Anzahlung / Stornierbare – Nicht stornierbare Buchung 2<br />§ 3 Check-In / Check-Out / Late Check-Out / Frühstück 3<br />§ 4 Rücktritt von der Buchung Hotel Urania / Behinderungen der Anreise 4<br />§ 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft 4<br />§ 6 Rechte des Hotelkunden 5<br />§ 7 Pflichten des Hotelkunden 5<br />§ 8 Rechte von Hotel Urania 6<br />§ 9 Haftungsausschluss Hotel Urania für Schäden an eingebrachten Sachen /<br />Wertgegenständen 6<br />§ 10 Tierhaltung 6<br />§ 11 Keine Pflicht zur Verlängerung der Beherbergung 7<br />§ 12 Beendigung des Beherbergungsvertrages / Vorzeitige Abreise des Hotelkunden /<br />Auflösung aus wichtigem Grund 7<br />§ 13 Erkrankung des Gastes 8<br />§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl 9<br />§ 15 Sonstiges 9</p><p>§ 1 Geltung AGB<br />1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Hotelbetrieb der<br />Hotel Urania Betriebs GmbH (im Folgenden kurz „Hotel Urania“).<br />1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.<br />Diese AGB sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.<br />1.3. Verweise auf eigene Geschäftsbedingungen werden vom Hotel Urania nicht akzeptiert.<br />§ 2 Buchung / Anzahlung / Stornierbare – Nicht stornierbare Buchung<br />2.1. Der Unterbringungsvertrag für die Nächtigung im Hotel Urania kommt durch die<br />Annahme der Buchung des Hotelkunden durch Hotel Urania zustande. Elektronische<br />Erklärungen gelten als zugegangen, wenn Hotel Urania diese unter gewöhnlichen<br />Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten<br />von Hotel Uranias erfolgt.<br />2.2. Hotel Urania ist berechtigt, den Unterbringungsvertrag nur unter der Bedingung<br />abzuschließen, dass der Hotelkunde eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist Hotel<br />Urania verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Buchung des<br />Hotelkunden, den Hotelkunden auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich<br />der Hotelkunde mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der<br />Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der<br />Anzahlung des Hotelkunden bei Hotel Urania zustande.<br />2.3. Der Hotelkunde ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlan- gend) vor der<br />Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB<br />Überweisungsspesen) trägt der Hotelkunde. Für Kredit- und Debitkarten gel- ten die<br />jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.<br />2.4. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.<br />2.5. Es besteht von Hotel Urania eine günstigere Rate bei Buchung für nicht stornierbare<br />Buchungen. Ferner besteht eine Variante für stornierbare Buchungen. Hier kann die<br />Buchung bis 24 Stunden vor Reiseantritt storniert werden. Es besteht hierfür eine<br />höhere Rate.<br />2.6. Bei Online Buchungen außerhalb der Webseite des Hotel Urania über<br />Buchungsplattformen gelten für die Buchung selbst die AGBs des jeweiligen Anbieters.<br />Für den eigentlichen Hotelaufenthalt und für den Unterbringungsvertrag gelten jedoch<br />die vorliegenden AGBs des Hotel Urania.<br />2.7. Die Preisauszeichnungen für die Buchungen unterliegen Anbot und Nachfrage. Die<br />Preise werden einerseits von Hotel Urania auf deren Webseite ausgewiesen und<br />andererseits liegen sie vor Ort an der Rezeption auf.<br />§ 3 Check-In / Check-Out / Late Check-Out / Frühstück<br />3.1. Der Hotelkunde hat das Recht, sofern Hotel Urania keine andere Bezugszeit anbietet,<br />die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu<br />beziehen (Check-In).<br />Die Rezeption des Hotel Urania ist 24 Stunden besetzt. Die Anreise durch den<br />Hotelkunden hat bis spätestens 24.00 Uhr zu erfolgen. Sollte die Anreise nicht bis 24.00<br />Uhr erfolgen, gilt der Tag bei nicht rechtzeitig erfolgter Anreise als konsumierter Tag<br />und ist zu bezahlen.<br />Es besteht eine Meldepflicht für die Hotelkunden. Diese sind verpflichtet, sich in das<br />Gästeverzeichnis des Hotel Urania in Papierform einzutragen.<br />3.2. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die<br />vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.<br />3.3. Die gemieteten Hotelräume sind durch den Hotelkunden am Tag der Abreise bis 12.00<br />Uhr freizumachen (Check-Out). Hotel Urania ist berechtigt, einen weiteren Tag in<br />Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.<br />3.4. Der Hotelkunde kann bei Hotel Urania einen sogenannten Late Check-Out bis 15:00<br />Uhr buchen. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr von € 25,00 pro Late Check-Out an.<br />Beim Late Check-Out hat der Hotelkunde das gebuchte Zimmer bis 15.00 Uhr zu<br />verlassen und freizumachen.<br />3.5. Frühstück wird vom Hotel Urania im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr angeboten.<br />3.6. Hotel Urania hat eine externe Garage in der angrenzenden Nachbarliegenschaft<br />angemietet. Es können kostenpflichtig einzelne Garagenplätze dem Hotelkunden von<br />Hotel Urania zur Verfügung gestellt werden. Da es sich nicht um hoteleigene<br />Räumlichkeiten handelt, übernimmt Hotel Urania ausdrücklich keine Haftung für<br />Diebstähle und Beschädigungen des Fahrzeuges des Hotelkunden.<br />3.7. Bei Check-In/Check out des Hotelkunden besteht für die Kofferaufbewahrung ein eigener Abstellraum im Bereich der Rezeption<br />im Hotel Urania. Es wird für die dort verwahrten Koffer ausdrücklich keine Haftung<br />übernommen.</p><p>§ 4 Rücktritt von der Buchung Hotel Urania / Behinderungen der Anreise<br />Rücktritt durch Hotel Urania<br />4.1. Sieht die Buchung eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Hotelkunden nicht<br />fristgerecht geleistet, kann Hotel Urania ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag<br />zurücktreten.<br />4.2. Falls der Hotelkunde bis 24.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint,<br />besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeit- punkt<br />vereinbart wurde.<br />4.3. Hat der Hotelkunde eine Anzahlung (siehe 2.2) geleistet, so bleiben dagegen die<br />Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages<br />folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die<br />Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster<br />Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.<br />4.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Hotelkunden kann der<br />Beherbergungsvertrag durch Hotel Urania, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es<br />sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst<br />werden.<br />Behinderungen der Anreise<br />4.5. Kann der Hotelkunde am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen,<br />weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall,<br />Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Hotelkunde<br />nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.<br />4.6. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit<br />wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.<br />§ 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft<br />5.1. Hotel Urania kann dem Hotelkunden eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität)<br />zur Verfügung stellen, wenn dies dem Hotelkunden zumutbar ist, besonders wenn die<br />Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.<br />5.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die<br />Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt<br />verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen<br />diesen Schritt bedingen.<br />5.3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten von Hotel Urania.</p><p>§ 6 Rechte des Hotelkunden<br />6.1. Durch die Annahme der Buchung erwirbt der Hotelkunde das Recht auf den üblichen<br />schonenden Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen von Hotel Urania, die<br />üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung<br />zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Hotelkunde hat seine Rechte<br />gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.<br />§ 7 Pflichten des Hotelkunden<br />7.1. Der Hotelkunde ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte<br />Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter<br />Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden<br />sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.<br />7.2. Hotel Urania ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert Hotel<br />Urania Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung<br />genommen. Sollte Hotel Urania Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel<br />akzeptieren, so trägt der Hotelkunde alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa<br />Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.<br />7.3. Der Hotelkunde haftet Hotel Urania gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast<br />oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Hotelkunden Leistungen von<br />Hotel Urania entgegennehmen, verursachen.<br />7.4. Dem Hotelkunden sind Sachbeschädigungen an gemieteten Räumlichkeiten, bei<br />sonstigen Räumlichkeiten von Hotel Urania und beim Inventar von Hotel Urania<br />verboten. Bei jeder Sachbeschädigung hat der Hotelkunde Hotel Urania zumindest<br />jedenfalls einen Mindestersatz von € 500,– zu leisten. Darüberhinausgehende Schäden<br />bei Sachbeschädigung werden dem Kunden von Hotel Urania in Rechnung gestellt.<br />7.5. Dem Hotelkunden ist in den Räumlichkeiten des Hotel Urania das Rauchen verboten.<br />Bei Verstoß gegen das Rauchverbot verpflichtet sich der Hotelkunde einen<br />pauschalierten Schadenersatz / eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 500,– zu<br />bezahlen, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.<br />7.6. Ferner ist dem Hotelkunden an jeglichem Inventar des Hotel Urania der Diebstahl<br />verboten. Sollte ein solcher Diebstahl erfolgen, wird Hotel Urania sofort entsprechend<br />Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten.<br />7.7. Gebuchte Doppelzimmer sind lediglich von zwei Personen zu benutzen. Gebuchte<br />Einzelzimmer sind lediglich von einer Person zu benutzen.<br />7.8. Die Inbetriebnahme von elektrischen mitgebrachten Geräten ist dem Hotelkunden<br />verboten.<br />7.9. Die Zweckentfremdung von vorhandenen elektronischen Geräten im Hotel Urania ist<br />dem Hotelkunden ebenfalls untersagt.</p><p>7.10. Allfällige Beschädigungen, die von Hotelkunden herbeigeführt werden, werden im<br />Ausmaß der Beschädigung von dessen Kreditkarte abgebucht.<br />7.11. Der Hotelkunde ist spätestens zum Zeitpunkt der Abreise verpflichtet, den Schlüssel für<br />das gebuchte Hotelzimmer zu retournieren. Im Falle der Nichtrückgabe des Schlüssels<br />wird ein pauschalierter Kostenersatz von € 100,– direkt von der Kreditkarte des Kunden<br />abgebucht und abgezogen.<br />7.12. Der Hotelkunde ist verpflichtet, seine Wertgegenstände im Tresor im Zimmer<br />aufzubewahren. Bei Diebstahl und Einbruch übernimmt Hotel Urania ausdrücklich keine<br />Haftung für Wertgegenstände im Zimmer.<br />§ 8 Rechte von Hotel Urania<br />8.1. Verweigert der Hotelkunde die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im<br />Rückstand, so steht Hotel Urania das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c<br />ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Hotelkunden<br />bzw. dem vom sonstigen Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungsoder<br />Pfandrecht steht Hotel Urania weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem<br />Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den<br />Hotelkunden gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.<br />8.2. Wird das Service im Zimmer des Hotelkunden oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten<br />(nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist Hotel Urania berechtigt, dafür ein<br />Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel<br />auszuzeichnen. Hotel Urania kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch<br />ablehnen.<br />8.3. Hotel Urania steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung<br />seiner Leistung zu.<br />§ 9 Haftung von Hotel Urania für Schäden an eingebrachten Sachen /<br />Wertgegenständen<br />9.1. Hotel Urania haftet nicht für die vom Hotelkunden eingebrachten Sachen.<br />9.2. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet Hotel Urania nicht.<br />§ 10 Tierhaltung<br />10.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Hotel Urania und allenfalls gegen<br />eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.<br />10.2. Der Hotelkunde, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines</p><p>Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf<br />seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.<br />10.3. Der Hotelkunde bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-<br />Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche<br />durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der<br />entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung von Hotel Urania zu erbringen.<br />10.4. Der Hotelkunde haftet dem Hotel Urania gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte<br />Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen von<br />Hotel Urania, die Hotel Urania gegenüber Dritten zu erbringen hat.<br />10.5. In den Salons, Gesellschafts-, Frühstücksräumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.<br />§ 11 Keine Pflicht zur Verlängerung der Beherbergung<br />11.1. Der Hotelkunde hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.<br />Kündigt der Hotelkunde seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig<br />an, so kann Hotel Urania der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen.<br />Hotel Urania trifft dazu keine Verpflichtung.<br />11.2. Kann der Hotelkunde am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen,<br />weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB. extremer Schneefall,<br />Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind,<br />so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise<br />automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann<br />möglich, wenn der Hotelkunde die angebotenen Leistungen des<br />Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht<br />zur Gänze nutzen kann. Hotel Urania ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu<br />begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.<br />§ 12 Beendigung des Beherbergungsvertrages / Vorzeitige Abreise des Hotelkunden /<br />Auflösung aus wichtigem Grund<br />12.1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit<br />Zeitablauf.<br />12.2. Reist der Hotelkunde vorzeitig ab, so ist Hotel Urania berechtigt, das volle vereinbarte<br />Entgelt zu verlangen. Hotel Urania wird in Abzug bringen, was es sich infolge der<br />Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch<br />anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur<br />dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der<br />vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig aus- gelastet ist und die Räumlichkeit<br />auf Grund der Stornierung des Hotelkunden an weitere Gäste vermietet werden kann.<br />Die Beweislast der Ersparnis trägt der Hotelkunde.<br />12.3. Hotel Urania ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus<br />wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Hotelkunde:<br />a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch<br />sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den<br />übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im<br />Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen<br />verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten<br />Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit<br />schuldig macht;<br />b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die<br />Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;<br />c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist<br />(3 Tage) nicht bezahlt.<br />12.4. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B.<br />Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich<br />wird, kann Hotel Urania den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer<br />Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als<br />aufgelöst gilt, oder Hotel Urania von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige<br />Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Hotelkunden sind ausgeschlossen.<br />§ 13 Erkrankung des Gastes<br />13.1. Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird Hotel<br />Urania über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Ge- fahr in Verzug,<br />wird Hotel Urania die ärztliche Betreuung auch ohne besonde- ren Wunsch des Gastes<br />veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwen- dig ist und der Gast hiezu<br />selbst nicht in der Lage ist.<br />13.2. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen<br />des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird Hotel Urania auf Kosten des<br />Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet<br />jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die<br />Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.<br />13.3. Hotel Urania hat gegenüber dem Hotelkunden oder bei Todesfall gegen deren<br />Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:<br />a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe<br />b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,<br />c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderen- falls<br />für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,<br />d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw.,<br />soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall<br />verunreinigt oder beschädigt wurden,<br />e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde,<br />zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion,<br />Räumung o. ä,<br />f) allfällige sonstige Schäden, die Hotel Urania entstehen.<br />§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<br />14.1. Erfüllungsort ist Wien.<br />14.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter<br />Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie<br />UN-Kaufrecht.<br />14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.<br />§ 15 Sonstiges<br />15.1. Hotel Urania ist berechtigt, gegen Forderung des Hotelkunden mit eigenen Forderungen<br />aufzurechnen. Der Hotelkunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen<br />Forderungen von Hotel Urania aufzurechnen, es sei denn, Hotel Urania ist<br />zahlungsunfähig oder die Forderung des Hotelkunden ist gerichtlich festgestellt oder<br />vom Hotel Urania anerkannt.<br />15.2. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.</p>