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AGB für die Hotel Urania Betriebs GmbH
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltung AGB 2
§ 2 Buchung / Anzahlung / Stornierbare – Nicht stornierbare Buchung 2
§ 3 Check-In / Check-Out / Late Check-Out / Frühstück 3
§ 4 Rücktritt von der Buchung Hotel Urania / Behinderungen der Anreise 4
§ 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft 4
§ 6 Rechte des Hotelkunden 5
§ 7 Pflichten des Hotelkunden 5
§ 8 Rechte von Hotel Urania 6
§ 9 Haftungsausschluss Hotel Urania für Schäden an eingebrachten Sachen /
Wertgegenständen 6
§ 10 Tierhaltung 6
§ 11 Keine Pflicht zur Verlängerung der Beherbergung 7
§ 12 Beendigung des Beherbergungsvertrages / Vorzeitige Abreise des Hotelkunden /
Auflösung aus wichtigem Grund 7
§ 13 Erkrankung des Gastes 8
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl 9
§ 15 Sonstiges 9
§ 1 Geltung AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Hotelbetrieb der
Hotel Urania Betriebs GmbH (im Folgenden kurz „Hotel Urania“).
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.
Diese AGB sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
1.3. Verweise auf eigene Geschäftsbedingungen werden vom Hotel Urania nicht akzeptiert.
§ 2 Buchung / Anzahlung / Stornierbare – Nicht stornierbare Buchung
2.1. Der Unterbringungsvertrag für die Nächtigung im Hotel Urania kommt durch die
Annahme der Buchung des Hotelkunden durch Hotel Urania zustande. Elektronische
Erklärungen gelten als zugegangen, wenn Hotel Urania diese unter gewöhnlichen
Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten
von Hotel Uranias erfolgt.
2.2. Hotel Urania ist berechtigt, den Unterbringungsvertrag nur unter der Bedingung
abzuschließen, dass der Hotelkunde eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist Hotel
Urania verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Buchung des
Hotelkunden, den Hotelkunden auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich
der Hotelkunde mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der
Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der
Anzahlung des Hotelkunden bei Hotel Urania zustande.
2.3. Der Hotelkunde ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlan- gend) vor der
Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB
Überweisungsspesen) trägt der Hotelkunde. Für Kredit- und Debitkarten gel- ten die
jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
2.4. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
2.5. Es besteht von Hotel Urania eine günstigere Rate bei Buchung für nicht stornierbare
Buchungen. Ferner besteht eine Variante für stornierbare Buchungen. Hier kann die
Buchung bis 24 Stunden vor Reiseantritt storniert werden. Es besteht hierfür eine
höhere Rate.
2.6. Bei Online Buchungen außerhalb der Webseite des Hotel Urania über
Buchungsplattformen gelten für die Buchung selbst die AGBs des jeweiligen Anbieters.
Für den eigentlichen Hotelaufenthalt und für den Unterbringungsvertrag gelten jedoch
die vorliegenden AGBs des Hotel Urania.
2.7. Die Preisauszeichnungen für die Buchungen unterliegen Anbot und Nachfrage. Die
Preise werden einerseits von Hotel Urania auf deren Webseite ausgewiesen und
andererseits liegen sie vor Ort an der Rezeption auf.
§ 3 Check-In / Check-Out / Late Check-Out / Frühstück
3.1. Der Hotelkunde hat das Recht, sofern Hotel Urania keine andere Bezugszeit anbietet,
die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu
beziehen (Check-In).
Die Rezeption des Hotel Urania ist 24 Stunden besetzt. Die Anreise durch den
Hotelkunden hat bis spätestens 24.00 Uhr zu erfolgen. Sollte die Anreise nicht bis 24.00
Uhr erfolgen, gilt der Tag bei nicht rechtzeitig erfolgter Anreise als konsumierter Tag
und ist zu bezahlen.
Es besteht eine Meldepflicht für die Hotelkunden. Diese sind verpflichtet, sich in das
Gästeverzeichnis des Hotel Urania in Papierform einzutragen.
3.2. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die
vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
3.3. Die gemieteten Hotelräume sind durch den Hotelkunden am Tag der Abreise bis 12.00
Uhr freizumachen (Check-Out). Hotel Urania ist berechtigt, einen weiteren Tag in
Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
3.4. Der Hotelkunde kann bei Hotel Urania einen sogenannten Late Check-Out bis 15:00
Uhr buchen. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr von € 25,00 pro Late Check-Out an.
Beim Late Check-Out hat der Hotelkunde das gebuchte Zimmer bis 15.00 Uhr zu
verlassen und freizumachen.
3.5. Frühstück wird vom Hotel Urania im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr angeboten.
3.6. Hotel Urania hat eine externe Garage in der angrenzenden Nachbarliegenschaft
angemietet. Es können kostenpflichtig einzelne Garagenplätze dem Hotelkunden von
Hotel Urania zur Verfügung gestellt werden. Da es sich nicht um hoteleigene
Räumlichkeiten handelt, übernimmt Hotel Urania ausdrücklich keine Haftung für
Diebstähle und Beschädigungen des Fahrzeuges des Hotelkunden.
3.7. Bei Check-In/Check out des Hotelkunden besteht für die Kofferaufbewahrung ein eigener Abstellraum im Bereich der Rezeption
im Hotel Urania. Es wird für die dort verwahrten Koffer ausdrücklich keine Haftung
übernommen.
§ 4 Rücktritt von der Buchung Hotel Urania / Behinderungen der Anreise
Rücktritt durch Hotel Urania
4.1. Sieht die Buchung eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Hotelkunden nicht
fristgerecht geleistet, kann Hotel Urania ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag
zurücktreten.
4.2. Falls der Hotelkunde bis 24.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint,
besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeit- punkt
vereinbart wurde.
4.3. Hat der Hotelkunde eine Anzahlung (siehe 2.2) geleistet, so bleiben dagegen die
Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages
folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die
Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster
Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
4.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Hotelkunden kann der
Beherbergungsvertrag durch Hotel Urania, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es
sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst
werden.
Behinderungen der Anreise
4.5. Kann der Hotelkunde am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen,
weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall,
Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Hotelkunde
nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
4.6. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit
wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft
5.1. Hotel Urania kann dem Hotelkunden eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität)
zur Verfügung stellen, wenn dies dem Hotelkunden zumutbar ist, besonders wenn die
Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die
Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt
verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen
diesen Schritt bedingen.
5.3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten von Hotel Urania.
§ 6 Rechte des Hotelkunden
6.1. Durch die Annahme der Buchung erwirbt der Hotelkunde das Recht auf den üblichen
schonenden Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen von Hotel Urania, die
üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung
zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Hotelkunde hat seine Rechte
gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
§ 7 Pflichten des Hotelkunden
7.1. Der Hotelkunde ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte
Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter
Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden
sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
7.2. Hotel Urania ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert Hotel
Urania Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung
genommen. Sollte Hotel Urania Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel
akzeptieren, so trägt der Hotelkunde alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa
Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
7.3. Der Hotelkunde haftet Hotel Urania gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast
oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Hotelkunden Leistungen von
Hotel Urania entgegennehmen, verursachen.
7.4. Dem Hotelkunden sind Sachbeschädigungen an gemieteten Räumlichkeiten, bei
sonstigen Räumlichkeiten von Hotel Urania und beim Inventar von Hotel Urania
verboten. Bei jeder Sachbeschädigung hat der Hotelkunde Hotel Urania zumindest
jedenfalls einen Mindestersatz von € 500,– zu leisten. Darüberhinausgehende Schäden
bei Sachbeschädigung werden dem Kunden von Hotel Urania in Rechnung gestellt.
7.5. Dem Hotelkunden ist in den Räumlichkeiten des Hotel Urania das Rauchen verboten.
Bei Verstoß gegen das Rauchverbot verpflichtet sich der Hotelkunde einen
pauschalierten Schadenersatz / eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 500,– zu
bezahlen, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.
7.6. Ferner ist dem Hotelkunden an jeglichem Inventar des Hotel Urania der Diebstahl
verboten. Sollte ein solcher Diebstahl erfolgen, wird Hotel Urania sofort entsprechend
Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten.
7.7. Gebuchte Doppelzimmer sind lediglich von zwei Personen zu benutzen. Gebuchte
Einzelzimmer sind lediglich von einer Person zu benutzen.
7.8. Die Inbetriebnahme von elektrischen mitgebrachten Geräten ist dem Hotelkunden
verboten.
7.9. Die Zweckentfremdung von vorhandenen elektronischen Geräten im Hotel Urania ist
dem Hotelkunden ebenfalls untersagt.
7.10. Allfällige Beschädigungen, die von Hotelkunden herbeigeführt werden, werden im
Ausmaß der Beschädigung von dessen Kreditkarte abgebucht.
7.11. Der Hotelkunde ist spätestens zum Zeitpunkt der Abreise verpflichtet, den Schlüssel für
das gebuchte Hotelzimmer zu retournieren. Im Falle der Nichtrückgabe des Schlüssels
wird ein pauschalierter Kostenersatz von € 100,– direkt von der Kreditkarte des Kunden
abgebucht und abgezogen.
7.12. Der Hotelkunde ist verpflichtet, seine Wertgegenstände im Tresor im Zimmer
aufzubewahren. Bei Diebstahl und Einbruch übernimmt Hotel Urania ausdrücklich keine
Haftung für Wertgegenstände im Zimmer.
§ 8 Rechte von Hotel Urania
8.1. Verweigert der Hotelkunde die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im
Rückstand, so steht Hotel Urania das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c
ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Hotelkunden
bzw. dem vom sonstigen Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungsoder
Pfandrecht steht Hotel Urania weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem
Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den
Hotelkunden gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
8.2. Wird das Service im Zimmer des Hotelkunden oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten
(nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist Hotel Urania berechtigt, dafür ein
Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel
auszuzeichnen. Hotel Urania kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch
ablehnen.
8.3. Hotel Urania steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung
seiner Leistung zu.
§ 9 Haftung von Hotel Urania für Schäden an eingebrachten Sachen /
Wertgegenständen
9.1. Hotel Urania haftet nicht für die vom Hotelkunden eingebrachten Sachen.
9.2. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet Hotel Urania nicht.
§ 10 Tierhaltung
10.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Hotel Urania und allenfalls gegen
eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
10.2. Der Hotelkunde, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines
Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf
seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
10.3. Der Hotelkunde bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-
Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche
durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der
entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung von Hotel Urania zu erbringen.
10.4. Der Hotelkunde haftet dem Hotel Urania gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte
Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen von
Hotel Urania, die Hotel Urania gegenüber Dritten zu erbringen hat.
10.5. In den Salons, Gesellschafts-, Frühstücksräumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
§ 11 Keine Pflicht zur Verlängerung der Beherbergung
11.1. Der Hotelkunde hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
Kündigt der Hotelkunde seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig
an, so kann Hotel Urania der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen.
Hotel Urania trifft dazu keine Verpflichtung.
11.2. Kann der Hotelkunde am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen,
weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB. extremer Schneefall,
Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind,
so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise
automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann
möglich, wenn der Hotelkunde die angebotenen Leistungen des
Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht
zur Gänze nutzen kann. Hotel Urania ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu
begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
§ 12 Beendigung des Beherbergungsvertrages / Vorzeitige Abreise des Hotelkunden /
Auflösung aus wichtigem Grund
12.1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit
Zeitablauf.
12.2. Reist der Hotelkunde vorzeitig ab, so ist Hotel Urania berechtigt, das volle vereinbarte
Entgelt zu verlangen. Hotel Urania wird in Abzug bringen, was es sich infolge der
Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch
anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur
dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der
vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig aus- gelastet ist und die Räumlichkeit
auf Grund der Stornierung des Hotelkunden an weitere Gäste vermietet werden kann.
Die Beweislast der Ersparnis trägt der Hotelkunde.
12.3. Hotel Urania ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus
wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Hotelkunde:
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch
sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den
übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im
Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen
verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten
Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit
schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die
Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist
(3 Tage) nicht bezahlt.
12.4. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B.
Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich
wird, kann Hotel Urania den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als
aufgelöst gilt, oder Hotel Urania von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige
Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Hotelkunden sind ausgeschlossen.
§ 13 Erkrankung des Gastes
13.1. Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird Hotel
Urania über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Ge- fahr in Verzug,
wird Hotel Urania die ärztliche Betreuung auch ohne besonde- ren Wunsch des Gastes
veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwen- dig ist und der Gast hiezu
selbst nicht in der Lage ist.
13.2. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen
des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird Hotel Urania auf Kosten des
Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet
jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die
Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
13.3. Hotel Urania hat gegenüber dem Hotelkunden oder bei Todesfall gegen deren
Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderen- falls
für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw.,
soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall
verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde,
zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion,
Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die Hotel Urania entstehen.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
14.1. Erfüllungsort ist Wien.
14.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter
Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie
UN-Kaufrecht.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
§ 15 Sonstiges
15.1. Hotel Urania ist berechtigt, gegen Forderung des Hotelkunden mit eigenen Forderungen
aufzurechnen. Der Hotelkunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen von Hotel Urania aufzurechnen, es sei denn, Hotel Urania ist
zahlungsunfähig oder die Forderung des Hotelkunden ist gerichtlich festgestellt oder
vom Hotel Urania anerkannt.
15.2. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.